Mittwoch, 28. Dezember 2016

INFO ZUM 28/12/2016: AKTUELLE ERKLÄRUNGSZEIT



Wichtiges zu bedenken


Welche Erklärungen werden im Januar eingereicht?

          1. Die Quartalserklärungen wie im April, Juli und Oktober:
Ø  IVA (MwSt.)
Ø  Innergemeinschaftliche Lieferungen (Waren und Dienstleistungen)
Ø  Renta (Einkommensteuer –inkl. Versteuerung von Gewinnen aus Lotterien, etc.-).
Ø  Retenciones Trabajadores y Profesionales (Lohnsteuerabzug Mitarbeiter und Selbständige)
Ø  Retenciones Alquiler (Lohnsteuerabzug Miete)
          2. Folgende Jahreserklärungen:
ü  IVA (MwSt.) – Jahreserklärung: Zusammenfassung der IVA und innergemeinschaftliche Lieferungen im Jahr 2016 insgesamt.
ü  Retenciones trabajadores + Retenciones profesionales (Lohnsteuerabzug Mitarbeiter + Selbstständige) – Jahreserklärung: In dieser Zusammenfassung müssen die Gesamteinnahmen von allen Mitarbeitern + Lohnsteuer sowie andere wichtige Daten mitgeteilt werden. Auch Selbständige, die zu diesem Lohnsteuerabzug verpflichtet sind (actividades profesionales), müssen in dieser Erklärung mit genauen Daten mitgeteilt werden.
ü  Lohnsteuerabzug Miete (Retenciones alquiler) – Jahreserklärung: In dieser Zusammenfassung werden die Gesamtmietzahlungen mit dem entsprechenden Abzug eingegeben. Auch der Katasterwert der Immobilie wird dort –für eine bessere Kontrolle- nachgefragt.

WICHTIG: Die Daten dieser Erklärungen werden u.a. mit den Erklärungen von Kunden, Lieferanten oder von Mitarbeitern gekreuzt. Falsche Angaben führen zu unerwünschten Prüfungen.

Was sollte man beachten?

Da diese Quartalserklärungen die letzten vom Jahr sind, sollte man besonders auf das Verhältnis Gewinn/Verlust achten. Die Firmenergebnisse werden dann bei Gesellschaften (S.L.s) in der sprechenden Körperschaftssteuer (Impuesto de Sociedades) im Juli des darauffolgenden Jahres und bei den Autónomos (Selbständige) in der jährlichen Einkommensteuererklärung (Declaración de IRPF) im April bis Juni des darauffolgenden Jahres versteuert.
Die Ergebnisse, die in den Jahreserklärungen im Januar eingegeben worden sind, müssen genau mit den Ergebnissen dieser o.g. jeweiligen Jahreserklärungen übereinstimmen.
Auch Abschreibungen sind ein sehr wichtiges Thema, welches man Ende des Jahres berücksichtigen muss, da sie den Gewinn mindern.
Um eine Übereinstimmung mit den Erklärungen von Mitarbeitern oder Miteigentümern, bzw. Dienstleitern zu garantieren (Jahreserklärung Lohnsteuerabzug), sollte man sich das jeweilige „Certificado de Retenciones“ (Lohnsteuerabzug-Zertifikat) ausstellen lassen. Jeder Mitarbeiter bekommt sein Zertifikat von der Firma und wird denselben Betrag erklären. Ebenso mit Miteigentümern, etc.

Fristen. Bis wann werden diese Erklärungen eingereicht?

 

 

·       Bis zum 20/01/17 (Lastschriften bis zum 15/01/17): Erklärungen Retenciones (Lohnsteuerabzug).
·       Bis zum 30/01/17 (Lastchriften bis zum 25/01/17):
o   IVA (MwSt.)
o   Innergemeinschaftliche Lieferungen (Ware und Dienstleistungen)
o   Renta (Einkommensteuer)
o   IVA – Jahreserklärung
·       Bis zum 31/01/17:
o   Retenciones trabajadores + Retenciones profesionales (Lohnsteuerabzug Mitarbeiter + Selbstständige) – Jahreserklärung
o   Lohnsteuerabzug Miete (Retenciones alquiler) – Jahreserklärung

Diese Fristen sollte man nicht verpassen. Eine nach diesen Fristen eingereichte Erklärung führt zur entsprechenden Strafe vom Finanzamt und wird mit einem Bußgeld bestraft.

 

Bezahlung der anfallenden Steuern. Lastschrift.

Die Steuerlast wird in der Regel per Lastschrift direkt vom Finanzamt eingezogen. Dadurch verkürzt sich die Frist um 5 Tage, aber dadurch hat der Steuerzahler eine unkomplizierte Abwicklung. Am letzten Frist-Tag bucht das Finanzamt den zu zahlenden Betrag ab, ohne dass der Steuerzahler sich wie früher in unendlichen Schlangen bei der Bank einstellen muss. Diese Unannehmlichkeiten sind heute nicht mehr notwendig, wenn man sich gut organisiert.

 

Was mache ich, wenn ich den ganzen Steuerbetrag nicht auf einmal bezahlen kann?

Manche Steuern kann man stunden. Ihr Berater wird eine Stundung beim Finanzamt beantragen und binnen einigen Wochen meldet sich das Finanzamt mit der Antwort darauf.
Wird der Stundung stattgegeben, sendet das Finanzamt den Zahlungsplan zu. Die Summen werden dann zu den jeweiligen Fristen direkt abgebucht. Kann eine Summe nicht pünktlich abgebucht werden (vielleicht nicht genügend Geld auf dem Konto), muss man die entsprechende Zahlungskarte bei der Behörde bestellen. Allerdings kommt dann eine Strafe dazu und der Betrag erhöht sich.


ANMERKUNG: Erklärungen für mittlere- und Kleinunternehmen (die üblichen S.L.s und Autónomos).

Dienstag, 6. Dezember 2016

Spanien erhöht den Mindestlohn ab 2017



Spanien wird sich einer Erhöhung des Mindestlohnes nicht verschließen. Der Mindestlohn in Spanien, einer der niedrigsten in der Euro-Zone, soll im nächsten Jahr erhöht werden. PSOE hat sehr viel Druck in dieser Richtung gemacht.
Es wird die größte Erhöhung auf einmal seit 1986. Der Mindestlohn wird im nächsten Jahr um 8% erhöht. Somit wird er 707,6 Euro/Monat betragen. Bisher waren es 655,20 Euro/Monat (52,40 Euro mehr monatlich).
PP und PSOE haben zusätzlich eine Tür zur Erhöhung der Sozialversicherungsbeiträgen offen gelassen.

Was bedeutet das für Sie als Handwerker, Restaurant oder Unternehmer mit Angestellten?

Die monatlichen Kosten werden für Ihre Angestellte etwas höher ausfallen.
Eine logische Konsequenz ist die Erhöhung der Preise von Produkten oder Dienstleistungen, da die Produktionskosten steigen sollen.

Mariano Rajoy und die angekündigten Steuererhöhungen



Der spanische Ministerpräsident hat sich zum Ziel gesetzt, die EU-Richtlinien zu erfüllen.
Dafür hat er bereits angekündigt, die Steuern erneut zu erhöhen.
Er möchte dabei die Einkommensteuer (IRPF) und die Mehrwertsteuer (IVA) nicht erhöhen.

Welche Steuererhöhungen werden zurzeit in Betracht gezogen?

Mineralölsteuer

Ein Klassiker. Zurzeit ist Benzin in Spanien etwas günstiger als in anderen europäischen Ländern. PSOE heißt jede Maßnahme willkommen, die sich „ökologisch“ anhört.
Auch weitere Kandidaten im Bereich „Besondere Steuern“ (Impuestos Especiales) sind Tabak und Alkohol. In einem Land wie Spanien, wo der Wein eine sehr wichtige und traditionelle Rolle spielt, ist diese Maßnahme nicht sehr beliebt…

EURO- Vignette

Es ist eine Gebühr für Lastwagen in Gespräch, da sie die Infrastrukturen benutzen dürfen.
Die Idee kommt von anderen EU-Ländern, die uns bekannt sind. Hierzu haben sich bereits die Unternehmen zur Wort gemeldet und eine Alternative angeboten: Die Regierung soll nicht so viel Geld in Projekten „verpulvern“, die bisher nichts gebracht haben. Man solle mit den Steuergeldern vernünftiger umgehen. Dann wären solche Maßnahmen gar nicht erforderlich.

Süßgetränke

Dieses Thema ist auch erneut aktuell.
Bisher konnten Firmen wie Coca Cola diese Vorkehrung in Spanien stoppen, aber die Weltgesundheitsorganisation (Organización Mundial de la Salud – OMS) reklamiert diese Maßnahme. Es soll mindestens 20% mehr steuerliche Belastung für zuckerhaltige Getränke in Betracht gezogen werden.

Vermögens- und Erbschaftssteuer

Es wird zurzeit darüber diskutiert, ob man spanienweit keine Mindestbeträge/Prozente durchsetzen sollte.