Mittwoch, 28. Dezember 2016

INFO ZUM 28/12/2016: AKTUELLE ERKLÄRUNGSZEIT



Wichtiges zu bedenken


Welche Erklärungen werden im Januar eingereicht?

          1. Die Quartalserklärungen wie im April, Juli und Oktober:
Ø  IVA (MwSt.)
Ø  Innergemeinschaftliche Lieferungen (Waren und Dienstleistungen)
Ø  Renta (Einkommensteuer –inkl. Versteuerung von Gewinnen aus Lotterien, etc.-).
Ø  Retenciones Trabajadores y Profesionales (Lohnsteuerabzug Mitarbeiter und Selbständige)
Ø  Retenciones Alquiler (Lohnsteuerabzug Miete)
          2. Folgende Jahreserklärungen:
ü  IVA (MwSt.) – Jahreserklärung: Zusammenfassung der IVA und innergemeinschaftliche Lieferungen im Jahr 2016 insgesamt.
ü  Retenciones trabajadores + Retenciones profesionales (Lohnsteuerabzug Mitarbeiter + Selbstständige) – Jahreserklärung: In dieser Zusammenfassung müssen die Gesamteinnahmen von allen Mitarbeitern + Lohnsteuer sowie andere wichtige Daten mitgeteilt werden. Auch Selbständige, die zu diesem Lohnsteuerabzug verpflichtet sind (actividades profesionales), müssen in dieser Erklärung mit genauen Daten mitgeteilt werden.
ü  Lohnsteuerabzug Miete (Retenciones alquiler) – Jahreserklärung: In dieser Zusammenfassung werden die Gesamtmietzahlungen mit dem entsprechenden Abzug eingegeben. Auch der Katasterwert der Immobilie wird dort –für eine bessere Kontrolle- nachgefragt.

WICHTIG: Die Daten dieser Erklärungen werden u.a. mit den Erklärungen von Kunden, Lieferanten oder von Mitarbeitern gekreuzt. Falsche Angaben führen zu unerwünschten Prüfungen.

Was sollte man beachten?

Da diese Quartalserklärungen die letzten vom Jahr sind, sollte man besonders auf das Verhältnis Gewinn/Verlust achten. Die Firmenergebnisse werden dann bei Gesellschaften (S.L.s) in der sprechenden Körperschaftssteuer (Impuesto de Sociedades) im Juli des darauffolgenden Jahres und bei den Autónomos (Selbständige) in der jährlichen Einkommensteuererklärung (Declaración de IRPF) im April bis Juni des darauffolgenden Jahres versteuert.
Die Ergebnisse, die in den Jahreserklärungen im Januar eingegeben worden sind, müssen genau mit den Ergebnissen dieser o.g. jeweiligen Jahreserklärungen übereinstimmen.
Auch Abschreibungen sind ein sehr wichtiges Thema, welches man Ende des Jahres berücksichtigen muss, da sie den Gewinn mindern.
Um eine Übereinstimmung mit den Erklärungen von Mitarbeitern oder Miteigentümern, bzw. Dienstleitern zu garantieren (Jahreserklärung Lohnsteuerabzug), sollte man sich das jeweilige „Certificado de Retenciones“ (Lohnsteuerabzug-Zertifikat) ausstellen lassen. Jeder Mitarbeiter bekommt sein Zertifikat von der Firma und wird denselben Betrag erklären. Ebenso mit Miteigentümern, etc.

Fristen. Bis wann werden diese Erklärungen eingereicht?

 

 

·       Bis zum 20/01/17 (Lastschriften bis zum 15/01/17): Erklärungen Retenciones (Lohnsteuerabzug).
·       Bis zum 30/01/17 (Lastchriften bis zum 25/01/17):
o   IVA (MwSt.)
o   Innergemeinschaftliche Lieferungen (Ware und Dienstleistungen)
o   Renta (Einkommensteuer)
o   IVA – Jahreserklärung
·       Bis zum 31/01/17:
o   Retenciones trabajadores + Retenciones profesionales (Lohnsteuerabzug Mitarbeiter + Selbstständige) – Jahreserklärung
o   Lohnsteuerabzug Miete (Retenciones alquiler) – Jahreserklärung

Diese Fristen sollte man nicht verpassen. Eine nach diesen Fristen eingereichte Erklärung führt zur entsprechenden Strafe vom Finanzamt und wird mit einem Bußgeld bestraft.

 

Bezahlung der anfallenden Steuern. Lastschrift.

Die Steuerlast wird in der Regel per Lastschrift direkt vom Finanzamt eingezogen. Dadurch verkürzt sich die Frist um 5 Tage, aber dadurch hat der Steuerzahler eine unkomplizierte Abwicklung. Am letzten Frist-Tag bucht das Finanzamt den zu zahlenden Betrag ab, ohne dass der Steuerzahler sich wie früher in unendlichen Schlangen bei der Bank einstellen muss. Diese Unannehmlichkeiten sind heute nicht mehr notwendig, wenn man sich gut organisiert.

 

Was mache ich, wenn ich den ganzen Steuerbetrag nicht auf einmal bezahlen kann?

Manche Steuern kann man stunden. Ihr Berater wird eine Stundung beim Finanzamt beantragen und binnen einigen Wochen meldet sich das Finanzamt mit der Antwort darauf.
Wird der Stundung stattgegeben, sendet das Finanzamt den Zahlungsplan zu. Die Summen werden dann zu den jeweiligen Fristen direkt abgebucht. Kann eine Summe nicht pünktlich abgebucht werden (vielleicht nicht genügend Geld auf dem Konto), muss man die entsprechende Zahlungskarte bei der Behörde bestellen. Allerdings kommt dann eine Strafe dazu und der Betrag erhöht sich.


ANMERKUNG: Erklärungen für mittlere- und Kleinunternehmen (die üblichen S.L.s und Autónomos).

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