Donnerstag, 13. Oktober 2016

Welche Steuererklärungen sind im Jahr als Autónomo oder als Gesellschaft in Spanien erforderlich?



Wir haben im Jahr Quartalserklärungen und Jahreserklärungen. 


Die QUARTALSERKLÄRUNGEN werden einmal im Quartal eingereicht und die Fristen sind:

·        1. Quartal: Bis zum 20/04, aber für die direkte Abbuchung vom Finanzamt immer 5 Tage früher: 15/04.
·        2. Quartal: Bis zum 20/07, aber für die direkte Abbuchung vom Finanzamt immer 5 Tage früher: 15/07.
·        3. Quartal: Bis zum 20/10, aber für die direkte Abbuchung vom Finanzamt immer 5 Tage früher: 15/10.
·        4. Quartal: Bis zum 20/01, bzw. 30/01 (für die direkte Abbuchung vom Finanzamt immer 5 Tage früher: 15/01 und 25/01 jeweils).
Angenommen, man hat etwas zu bezahlen, schafft aber die Erklärung bis zum 15. im laufenden Quartal NICHT, dann muss der Autónomo oder der Bevollmächtigte der Gesellschaft zur Bank gehen und sich eine konkrete Nummer von der Bank geben lassen, die für die Abgabe der Erklärung absolut notwendig ist. Der zu zahlende Betrag wird dann direkt vom Konto abgebucht. Haken: In den letzten Erklärungstagen sind die Banken in der Regel überfüllt –gerade weil viele auf den letzten Drücker die Erklärungen einreichen-. Das ist nicht unsere Philosophie. Wir möchten die Kunden frühzeitig informieren können, damit der Mandant keine Zeit hiermit überflüssigerweise verschwenden muss.  

Die JAHRESERKLÄRUNGEN werden einmal jährlich eingereicht und je nach Erklärung sind auch bestimmte Fristen zu beachten.

Und welche sind die üblichen Erklärungen?

     FÜR AUTÓNOMOS IM QUARTAL: 
 
                           I.          Einkommensteuer-Abschlagszahlung, MOD 130: Man bezahlt 20% über den Gewinn. Hier werden bereits geleistete Zahlungen im Laufe des Jahres in späteren Quartalen berücksichtigt.
                         II.          IVA, MOD 303: Die IVA der Einnahmen minus die IVA der Ausgaben ergibt den zu zahlenden Betrag. Vorsicht: manche Kosten haben keine IVA.
                        III.          EU-IVA, MOD 349: Das gilt NUR für Autónomos, die beim VIES (Internationaler EU-Handel oder Dienstleistungen) angemeldet sind. Hier müssen im Quartal alle Operationen innerhalb der EU erklärt werden, die Daten werden zwischen den verschiedenen Ländern gekreuzt.
                       IV.          Lohnsteuer, MOD 111: Das gilt nur für Autónomos, die Angestellte haben oder auch, wenn uns manche Gruppen (wie z.B. der Notar oder andere „Profesionales“) eine Rechnung mit Retención ausgestellt haben. Die komplette Retención muss an das Finanzamt abgeführt werden.
                         V.          Lohnsteuer Miete, MOD 115: Bei gewerblicher Miete muss auch im Quartal ein bestimmter Betrag abgeführt werden. Der Mieter zahlt an den Eigentümer einen reduzierten Betrag monatlich, die Differenz muss der Mieter im Quartal an das Finanzamt abführen. Man kann es auf der Mietrechnung sehen. Ich werde in den nächsten Tagen über „Retenciones“ einen Bericht schreiben, damit es besser nachvollziehbar ist.

     FÜR AUTÓNOMOS IM JAHR: 

a)     Einkommensteuer MOD 100 (Declaración anual de IRPF): Die Frist ist bis zum 30.06.. Hier muss die Gesamtsituation des Autónomos dargestellt werden. Wenn man in den Quartalserklärungen Einkommensteuer bezahlt hat (MOD 130), dann werden hier die jeweiligen Summen berücksichtigt und möglicherweise bekommt man etwas zurück.
b)     IVA JAHRESMODELL 390: Rein statistisch, die Daten werden als Grundlage für Prüfungen erhoben. Es muss bis zum 30.01. eingereicht werden. Dieses Jahresmodell muss die Daten der Quartalserklärungen getreu wiedergeben; es kommen noch einige weitere Daten hinzu. Die Daten werden gekreuzt.
                           I.          Lohnsteuer JAHRESMODELL 190: Rein statistisch, die Daten werden als Grundlage für Prüfungen erhoben. Es muss bis zum 30.01. eingereicht werden. Dieses Jahresmodell muss die Daten der Quartalserklärungen getreu wiedergeben; es kommen noch einige weitere Daten dazu. Die Daten werden gekreuzt.
                         II.          Lohnsteuer JAHRESMODELL 180: Rein statistisch, die Daten werden als Grundlage für Prüfungen erhoben. Es muss bis zum 30/01 eingereicht werden. Dieses Jahresmodell muss die Daten der Quartalerklärungen getreu wiedergeben; es kommen noch einige weitere Daten dazu. Die Daten werden gekreuzt.
                        III.          Operationen mit Dritten, MOD 347: Dieses Modell ist äusserst wichtig. Wenn man im Jahr Operationen mit einer anderen Firma in Spanien mit einem Gesamtvolumen von über 3005,06 Euro hat, ist man verpflichtet, dieses Modell zu präsentieren. Der Gesamtbetrag an Operationen, Name und Steuernummer der anderen Firma müssen dort genau dargestellt werden, und zwar mit den genauen Rechnungsbeträgen pro Quartal. Darum kommt es sehr darauf an, dass man die Rechnungen relativ pünktlich bekommt.

    FÜR GESELLSCHAFTEN IM QUARTAL:

                           I.          IVA, MOD 303: Die IVA der Einnahmen minus die IVA der Ausgaben ergibt den zu zahlenden Betrag. Vorsicht: manche Kosten haben keine IVA.
                         II.          EU-IVA, MOD 349: Das gilt NUR für Firmen, die beim VIES (Internationales EU-Handel oder Dienstleistungen) angemeldet sind. Hier müssen im Quartal alle Operationen innerhalb der EU erklärt werden; es werden die Daten zwischen den verschiedenen Ländern gekreuzt.
                        III.          Lohnsteuer, MOD 111: Das gilt nur für Firmen, die Angestellte haben oder auch wenn uns manche Gruppen (wie z.B. der Notar oder andere „Profesionales“) eine Rechnung mit Retención ausgestellt haben. Die komplette Retención muss an das Finanzamt abgeführt werden.
                       IV.          Lohnsteuer Miete, MOD 115: Bei gewerblicher Miete muss man auch im Quartal einen bestimmten Betrag abführen. Der Mieter zahlt an den Eigentümer einen reduzierten Betrag monatlich und die Differenz muss der Mieter im Quartal an das Finanzamt abführen. Man kann es auf der Mietrechnung sehen. Ich werde in den nächsten Tagen über „Retenciones“ einen Bericht schreiben, damit es besser nachvollziehbar ist.
                         V.          Abschlagszahlung Gesellschaftssteuer MOD 202: Sie richtet sich nach der letzten Gesellschaftssteuer mit Gewinn;  da die Gesellschaftssteuer bis zum 25.07. eingereicht wird, beginnt diese Erklärung im 3. Quartal, also im Oktober. Wenn eine Firma Gewinn im Juli hatte, dann muss man 18% einer bestimmten Quote im Quartal bis zur nächsten Gesellschaftssteuer bezahlen. Die Fristen sind: 15/10, 15/12 und 15/04. Im Juli fällt dieses Modell nicht an, da die nächste Gesellschaftssteuer eingereicht wird.

    FÜR GESELLSCHAFTEN IM JAHR:

                           I.          Gesellschaftssteuer MOD 200 (Impuesto de Sociedades): Die Frist ist bis zum 25.07. und hier muss die Gesamtsituation der Gesellschaft dargestellt werden. Wenn man in den Quartalserklärungen Abschlagszahlungen auf die Gesellschaftssteuer bezahlt hat (MOD 202), dann werden hier die jeweiligen Summen berücksichtigt und möglicherweise bekommt man etwas zurück.
                         II.          IVA JAHRESMODELL 390: Rein statistisch, die Daten werden als Grundlage für Prüfungen erhoben. Es muss bis zum 30.01. eingereicht werden. Dieses Jahresmodell muss die Daten der Quartalserklärungen getreu wiedergeben; es kommen noch einige weitere Daten dazu. Die Daten werden gekreuzt.
                        III.          Lohnsteuer JAHRESMODELL 190: Rein statistisch, die Daten werden als Grundlage für Prüfungen erhoben. Es muss bis zum 30/01 eingereicht werden. Dieses Jahresmodell muss die Daten der Quartalerklärungen getreu wiedergeben; es kommen noch einige weitere Daten dazu. Die Daten werden gekreuzt.
                           I.          Lohnsteuer JAHRESMODELL 180: Rein statistisch, die Daten werden als Grundlage für Prüfungen erhoben. Es muss bis zum 30.01. eingereicht werden. Dieses Jahresmodell muss die Daten der Quartalserklärungen getreu wiedergeben; es kommen noch einige weitere Daten dazu. Die Daten werden gekreuzt.
                         II.          Operationen mit Dritten, MOD 347: Dieses Modell ist äusserst wichtig. Wenn man im Jahr Operationen mit einer anderen Firma in Spanien mit einem Gesamtvolumen von über 3005,06 Euro hat, ist man verpflichtet, dieses Modell zu präsentieren. Der Gesamtbetrag an Operationen, Name und Steuernummer der anderen Firma müssen dort genau dargestellt werden, und zwar mit den genauen Rechnungsbeträgen pro Quartal. Darum kommt es sehr darauf an, dass man die Rechnungen relativ pünktlich bekommt.


Es gibt natürlich viele andere Erklärungen für die verschiedensten Fälle. Für Sonderfälle bitte nachfragen. Wir erklären gerne, welche Erklärung in einem bestimmten Fall anfällt. Bitte Formular weiter unten ausfüllen und uns zusenden. Vielen Dank.

Montag, 22. August 2016

INVESTMENT AKTUELL





News 19. August 2016 

Ausländische Investoren lassen Katalonien links liegen und konzentrieren sich auf Madrid


Ausländische Investoren in Spanien konzentrieren sich verstärkt auf die autonome Region Madrid und ziehen sich zunehmend aus dem auf Unabhängigkeit bestehenden Katalonien zurück. Dies ergibt sich aus den jetzt vom Wirtschaftsministerium vorgelegten Zahlen für das 1.Quartal 2016.
So wurden 453,5 Millionen € brutto in Katalonien investiert. Dies entspricht einem Rückgang von 35 % gegenüber den 693,4 Millionen € des gleichen Zeitraums vom Vorjahr. Für Analysten ist dies nicht überraschend: die Unsicherheit über die politische Zukunft mit einer starken Unabhängigkeitsbewegung, die bei den letzten Parlamentswahlen zwar nicht die Mehrheit der Bürger, aber doch der Parlamentssitze errang, verschreckt jeden Investor. Denn, obwohl der spanische Staat eine solche Unabhängigkeit nicht akzeptieren kann, da es gegen die spanische Verfassung verstößt, macht sich mancher Gedanken über eine wirtschaftliche Zukunft, sollte es doch irgendwann zu einem selbständigen Katalonien kommen. Dies würde nach den EU-Staatsverträgen zu einem zwingenden Ausschluss Kataloniens aus der EU führen. Da Katalonien 80 % seiner Wirtschaftsleistung an „Restspanien“ verkauft und diese dann mit Zöllen belegt werden würde, käme eine Unabhängigkeit einem wirtschaftlichen Selbstmord gleich.
Dies haben mittlerweile auch alle großen Banken und Wirtschaftsunternehmen erkannt, die ihre Stammsitze aus Katalonien entweder schon verlegt haben oder aber die Vorbereitungen getroffen haben, dies sofort zu tun, falls sich die Unabhängigkeit abzeichnen sollte.
Dementsprechend konnte Madrid von dieser Verunsicherung profitieren und 70 % des gesamten in Spanien investierten Kapitals des 1.Quartals 2016 auf sich konzentrieren, insgesamt 2,097 Milliarden €. Denn Madrid bietet nicht nur mehr politische Sicherheit, sondern auch steuerrechtliche Vorteile, insbesondere auch für ausländische leitende Angestellte. Ausserdem hat es sich als Finanzplatz etabliert.
Bei den Investoren handelt es sich in dieser Reihenfolge um solche aus Kanada (23%), Großbritannien (15%), Frankreich (14%), Niederlande (12%), Luxemburg (12%), China (7%), Philippinen (6,8%), Deutschland (3,2%) und 8% andere Länder.